Indem nicht nur die zu erhaltende Vegetation gemäss den in Bundesinventaren aufgeführten Perimetern berücksichtigt wird, sondern auch Topographie, Geomorphologie, Flusssysteme und Bodentypen, bietet die hier vorgeschlagene Methode eine Reihe von Entscheidungshilfen für die Abgrenzung einer hydrologischen Pufferzone.
Das Vorgehen ist in 9 Schritte unterteilt und seine Umsetzung führt zu zwei Produkten mit unterschiedlichen Verwendungszwecken, je nachdem, was man erreichen will und welche Mittel einem zur Verfügung stehen, um die Arbeit zu erledigen:
Das Ergebnis ist eine Karte der "hydrologischen Perimeter", die keine exakte Abgrenzung darstellt, aber einen plausiblen Hinweis auf Gebiete gibt, in denen jede Änderung des Wasserregimes, die für die Erhaltung der Moore erforderliche Wasserversorgung gefährden könnte, gründlich untersucht werden muss, bevor sie genehmigt wird.
In diesem Sinne ermöglicht dieser Ansatz eine Umkehr der Beweislast: Es obliegt dem Urheber eines Projekts (Strassenbau, Entwässerung usw.), innerhalb des um ein Moorbiotop definierten hydrologischen Perimeters, nachzuweisen, dass dieses Projekt keine Auswirkungen auf den Wasserhaushalt des Moores haben wird. Die Kantone, die für den Schutz der Moore zuständig sind, verfügen nun über ein Instrument, um die Einhaltung von Art. 5 Abs. 1 lit. e HMV und lit. g FMV sicherzustellen.
Ein Vorsorgeperimeter darf nicht als Pufferzone im Sinne von Art. 3 Abs. 1 HMV und FMV genutzt werden!
Die Arbeiten der Schritte 1 bis 5 werden ausschliesslich im Büro durchgeführt, ohne ins Feld zu gehen, was einerseits rasch zu einem plausiblen Ergebnis führt, andererseits aber zu teilweise hypothetischen Resultaten führt. Will man rechtskräftige grundeigentümerverbindliche hydrologische Pufferzonen in einem Plan festlegen, müssen die in den Schritten 1 bis 3 bestimmten Vorsorgeperimeter, sowie die in den Schritten 4 und 5 identifizierten potenziellen Störungen im Feld geprüft werden. Diese Prüfung kann dabei auf Fragen beschränkt werden, welche in den vorangehenden Schritten noch offen oder hypothetisch gebliebenen sind. Damit kann auch der notwendige Zeitaufwand für die Felduntersuchungen optimiert werden.
Nach Abschluss des 8. Schrittes erhält man neben den notwendigen Unterlagen zur Abgrenzung von hydrologischen Pufferzonen auch eine hydrologische Funktionsdiagnose eines Gebietes. Damit werden die hauptsächlich zu lösenden Probleme identifiziert sowie ggf. Umsetzungszielen bestimmt, welche auf der hydrologische Funktionsdiagnose des Gebietes basieren und auf eine Regeneration der gestörten Moorhabitate zielen.
Es gehört schlussendlich den Kantonen (nach. Art. 3, Abs.1 HMVO und FMVO), hydrologische Pufferzonen, als Komponente des Begriffs «ökologisch ausreichende Pufferzonen», festzulegen. Letztere können als grundeigentümerverbindliche Massnahme in die lokale Planung einer Gemeinde einfliessen oder als Bestandteil eines Schutzbeschlusses beigezogen werden.